800 Sticks aus einem anderen EU-Land
Tabakwaren, die Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU versteuert kaufen und selbst nach Deutschland befördern, sind steuerfrei, solange sie für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind (§ 22 des Tabaksteuergesetzes). Wo die Grenze zum Eigenbedarf liegt, sagt § 39 der Tabaksteuerverordnung: Ab mehr als
- 800 Zigaretten,
- 800 Stück erhitztem Tabak (TEREA, HEETS, FIIT und andere Sticks),
- 200 Zigarren,
- 400 Zigarillos oder
- einem Kilogramm Rauchtabak
wird widerlegbar vermutet, dass die Ware gewerblichen Zwecken dient – dann verlangt der Zoll die deutsche Tabaksteuer. „Widerlegbar“ heißt: Sie können das Gegenteil belegen, aber Sie tragen die Beweislast. Anders als in Tschechien, wo die Grenze in Gramm Tabak angegeben ist, zählt Deutschland bei Sticks schlicht die Stückzahl.
Wie viele Packungen und Stangen sind 800 Sticks?
Eine Packung TEREA, HEETS oder FIIT enthält 20 Sticks, eine Stange 10 Packungen. Die Richtmenge entspricht also:
- 40 Packungen TEREA, HEETS oder FIIT,
- das sind 4 Stangen pro erwachsener Person.
Reisen zwei Erwachsene zusammen, gilt die Menge für jeden von ihnen einzeln. Für Minderjährige gilt sie nicht – Tabakwaren dürfen in Deutschland weder an Personen unter 18 Jahren abgegeben noch von ihnen eingeführt werden.
Weitergeben ist kein Eigenbedarf
Ein Punkt, der gern übersehen wird: Nach § 39 Absatz 2 der Tabaksteuerverordnung gilt die Weitergabe von Tabakwaren nicht als Eigenbedarf – auch dann nicht, wenn sie unentgeltlich erfolgt und unabhängig davon, wie klein die Menge ist. Sticks, die Sie für Freunde oder Kollegen mitbringen, sind also selbst innerhalb der 800 Stück nicht steuerfrei.
Reduzierte Mengen in anderen EU-Ländern
Die Richtmenge gilt für die Einfuhr nach Deutschland. Fahren Sie umgekehrt in ein anderes EU-Land, kann dort eine deutlich niedrigere Grenze gelten – einige Mitgliedstaaten wenden für ankommende Reisende auf dem Land- und Seeweg (nicht per Flugzeug) ein reduziertes Limit von 50 g Tabak an, das entspricht rund 9 Packungen Sticks. Das betrifft unter anderem Bulgarien, Litauen, Lettland, Ungarn, Polen, Griechenland und die Slowakei; in Estland und Rumänien gilt das reduzierte Limit für alle Reisenden. Die Zollverwaltung des Ziellandes nennt die jeweils gültigen Mengen.
So wird erhitzter Tabak in Deutschland besteuert
Seit 2022 hat erhitzter Tabak in Deutschland eine eigene Steuerkategorie. § 2 Absatz 1 Nummer 5 des Tabaksteuergesetzes legt sie so fest:
- zunächst die Steuer wie für Pfeifentabak – 15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 26,00 Euro je Kilogramm,
- dazu eine Zusatzsteuer in Höhe von 80 Prozent des Zigarettensteuerbetrags abzüglich des eben genannten Pfeifentabakbetrags.
Für diese Rechnung entspricht jeder einzeln portionierte Stick einer Zigarette. Genau deshalb liegt der Preis einer Packung TEREA in Deutschland bei 7,80 Euro und damit spürbar über dem Niveau mehrerer Nachbarländer – und deshalb lohnt sich der Blick auf die Richtmenge, bevor man aus dem Urlaub zurückfährt.
Was passiert bei mehr als 800 Sticks?
Wer die Richtmenge überschreitet, muss die Menge beim Zoll anmelden und die deutsche Tabaksteuer nachentrichten; ohne Anmeldung droht neben der Steuer ein Steuerstrafverfahren. Wird die Ware im Reiseverkehr gefunden, kann sie außerdem sichergestellt werden. Die Richtmenge ist also keine Freimenge im Sinne von „bis hierhin passiert nichts“, sondern die Grenze, ab der Sie beweisen müssen, dass der Vorrat wirklich Ihr eigener ist.